Bad König, Schloss: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bezeichnung, Eigentümer, Kreis==
==Bezeichnung, Eigentümer, Kreis==

Aktuelle Version vom 4. September 2013, 10:44 Uhr

Infobox
074 SL 02 KOE 1217 03.jpg
Baumaßnahme: um 1556-1561 Erweiterung eines bestehenden Bauwerks,
1624 unbekannte Baumaßnahme
Bauherr: Graf Georg II. zu Erbach,
Johann Casimir Graf zu Erbach
Eigentümer: Stadt Bad König, Rathaus
Ort: Bad König
Kreis: Odenwaldkreis
Markierung
Hessenmap.png


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Bezeichnung, Eigentümer, Kreis

Rathaus. Stadt Bad König. Odenwaldkreis.

Bauherr, Grunddaten, Zustand

Bauherr Graf Georg II. zu Erbach, Erweiterung eines bestehenden Bauwerks, um 1556-1561. Unbekannte Baumaßnahme 1624, Johann Casimir Graf zu Erbach.

Geschichte

Seit dem 15. Jh. sind die Schenken von Erbach Eigentümer des Ortes, der zuvor in kirchlichem, zuletzt in mainzischem Besitz war.

Baugeschichtliche Bedeutung

Schloss, Kirche und ehemaliges Kammergebäude bilden eine Baugruppe. Das Schloss stellt den stadtseitigen Flügel dieser Gruppe dar, hinter dem sich rechts das Kammergebäude anschließt und links ein wenig zurückgesetzt die Kirche folgt.

Als Bau- oder Umbaujahr des Schlosses gilt 1559 (Schaefer, KDM, 1891; Sante, Handbuch, 1976; Dehio, Hessen, 1982), nach Pichl (Urkunden, 1994) ist es auf die Jahre 1556-61 zu datieren und lediglich als mäßig umfangreiche Erweiterung zu werten. Ferner soll es 1624 und um 1800 verändert worden sein. Schaefer (KDM, S. 152) meint, die Errichtung 1559 sei urkundlich überliefert, leider ohne eine nähere Angabe.

Das Schlossgebäude besteht aus einem Massivgeschoss, einem Fachwerkgeschoss und einem breiten Giebelgeschoss aus Fachwerk, dessen Schmalseiten abgeschrägt sind (Dach), während sich längs über der Breitseite ein Satteldach erhebt, so dass das Gebäude insgesamt dreigeschossig erscheint. Reste der Renaissancezeit (2. Hälfte 16. Jh.) sind die Doppelfenster in der nordwestlichen Gebäudeecke im Erdgeschoss, mit gekehltem Gewände und gekehltem Mittelpfosten. In der rechten (westlichen) Gebäudehälfte rundbogige Durchfahrt zum rückwärtigen Hof mit Kirche und ehemaligen Kammergebäude. Fassadenbemalung des späten 18. Jh.

Der in der Literatur als Bauherr ausschließlich genannte Graf Georg I. lebte tatsächlich 1438-81, für die Baumaßnahme kommt daher nur Graf Georg II. (1506-69, theoretisch auch dessen Sohn Georg III. (1548-1605) in Frage. Die Datierung der Renaissanceteile ist nicht genauer möglich als „2. Hälfte 16. Jh.“

Am Verbindungsbau zwischen Altem und Neuem (barockem) Schloss ist ein Wappenstein von 1624 eingelassen, vermutlich zweitverwendet, der auf Johann Casimir Graf zu Erbach verweist.

Literatur, Quellen

Archiv des Fürsten von Erbach-Schönberg, Depositum im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt (Akte F 21 B, Nr. 332/25: Bauakte)

Schaefer, KDM Erbach, 1891, S. 150-153

Sante, Handbuch, 1976, S. 25

Dehio, Hessen, 1982, S. 52

Pichl, Urkunden, 1994

Sattler/Lorenz, Bad König, 2002, S. 32-35