Eichenberg, Burg Arnstein

Aus Burgen & Schlösser
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Bezeichnung, Eigentümer, Kreis

Privatbesitz. Werra-Meißner-Kreis.

Bauherr, Grunddaten, Zustand

Herren von Bodenhausen

Geschichte

Die Burg Arnstein ist im 14. Jh. hessisches Lehen und wurde vermutlich als Grenzburg gegen Braunschweig gebaut; der Ort Eichenberg befand sich 1368 im Besitz des Otto von Braunschweig und war im Gegensatz zur Burg erst wesentlich später hessisches Lehen. Von 1434 bis 1827 ist die Familie von Bodenhausen mit der Burg Arnstein belehnt.

Baugeschichtliche Bedeutung

Auf einem schmalen Höhenrücken etwas oberhalb zweier Täler gelegen. Nördlich ist ein weitläufiger Gutshof aus dem 19. Jh. vorgelagert, der inzwischen weitgehend verfallen ist. Den Halsgraben überquert eine breite Rampe. Das Schloss ist im heutigen Zustand ein zweiflügliger Bruchsteinbau mit Eckquadern, Mansarddach und einer barocken Tür. Rechteckiger spätmittelalterlicher Baukörper, Umbau Anfang 17. Jh. Der ursprünglich dreigeschossige Bau wurde nach Beschädigungen 1760 zu einem zweigeschossigen Bauwerk reduziert (Zietz, DTH Werra-Meißner-Kreis III, 1995). Die Fenster sind in der äußeren Achse gekuppelt und in den zwei inneren Achsen einfach, mit Karnies profiliert. Die dem Gutshof zugewandte Herrenseite des Herrenhauses ist die Schmalseite. Rückwärtig hat das Haus eine größere Längserstreckung mit Fensterachsen der Renaissancezeit. Es handelt sich um einen weitgehend einheitlichen rechtwinkligen Kubus.

Beidseits befindet sich seitlich des Herrenhauses je ein kleiner Pavillon, der linke dient als Torhaus. Beide haben ein massives Untergeschoss und einen Fachwerkstock mit ornamentierter Schwelle und ornamentierten Füllhölzern, um 1600. Zum Gutshof hin kragt das Obergeschoss auf segmentbogigem Grundriss erkerartig vor. Das Tor war einflüglig und in einen Torfalz eingelassen. Über dem Tor ein beschädigter Wappenstein, bezeichnet „1615 M V - B -- W S - S“.

Literatur, Quellen

Reimer, Ortslexikon, 1926, S. 18 u. 105 f.

Dehio, Hessen, 1982, S. 191

Zietz, DTH Werra-Meißner-Kreis III, 1995, S. 502 u. 513-515